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Krankenkasse bewilligt Kinderpflege-Krankengeld

Von: Kurt

Nach intensiven Verhandlungen mit der Krankenkasse ist es der Mutter von Ayleen endlich gelungen, das Kinderpflege-Krankengeld bei der Krankenkasse durchzusetzten. Den Anspruch hat die Mutter nach §45 SGB V, Abs. 1 und 4. 

Endlich ist es möglich Ayleen ohne den kompletten Verlust des Einkommens zu betreuen.

So gut diese Entscheidung auch ist, hat sie auch wieder etwas nachteiliges. Denn das Kinderpflege-Krankengeld entspricht nur 70% des eigentlichen Nettoeinkommens. Somit entsteht eine Lücke von 30%, die wir auch mit der Spendenaktion abfedern wollen.

Helfen Sie uns bitte mir Ihrer regelmäßigen Spendenbereitschaft, die zusätzliche Behandlung durch den Heilpraktiker und persönliche Betreuung von Ayleen sicher zu stellen.

12.04.2012